Auf diese Dinge sollten Sie bei der Mietpreisfindung achten

Miete kann nicht beliebig erhöht werden

Wie hoch darf der Mietpreis sein, den ich für meine Wohnung verlangen kann? Für Vermieter, die sich am Immobilienmarkt nicht auskennen, kann es eine heikle Angelegenheit werden, eine Antwort auf diese Frage zu finden. Verlangt man zu viel für die Wohnung, gestaltet es sich mitunter schwierig, einen Mieter zu finden, der bereit ist, diese Summe zu zahlen. Gibt man sich mit einer zu niedrigen Miete zufrieden, kann das zu Verlusten für Sie führen.

Wie viel Sie für Ihre Mietwohnung verlangen können, ist auch abhängig von folgenden Kriterien:

  • Wie ist die ortsübliche Miete in der Region?
  • Wie ist die Wohnung gelegen?
  • Haben Sie vor kurzem Modernisierungs- oder Sanierungsmaßnahmen durchgeführt?
  • Gilt die Mietpreisbremse für die Region, in der Sie vermieten?

Darüber hinaus gibt es aber auch noch zahlreiche weitere Faktoren, die den Mietpreis für Ihre Wohnung bestimmen. Wir wissen durch unsere jahrelange Kenntnis am Immobilienmarkt, welchen Mietpreis Sie für Ihre Wohnung nehmen können und nennen Ihnen diesen gern.

Finden Sie den optimalen Mietpreis für Ihre Wohnung heraus

Unsere Experten helfen Ihnen gerne bei der Ermittlung des richtigen Mietpreises für Ihre Wohnung. Darüber hinaus verfügen sie aber auch über weiteres, umfangreiches Fachwissen, das für ein optimales Mietmanagement bei Ihnen einsetzen. Unsere Experten unterstützen Sie

  • bei der Festlegung der Miete
  • bei der Suche nach geeigneten Mietern
  • dabei, die Zahlungsfähigkeit künftiger Mieter zu überprüfen
  • dabei, einen Mietvertrag aufzusetzen
  • dabei, Ihre Wohnung kaufmännisch zu verwalten
  • dabei, Ihre Wohnung technischen zu verwalten
  • bei Beratungstätigkeiten
  • u. v. m.

Wollen Sie vermieten, haben aber keine Lust, sich selbst um die Suche der Mieter, den Mietvertrag oder um die Erstellung der Nebenkostenabrechnung zu kümmern? Wenn Sie uns mit dem Mietmanagement beauftragen, übernehmen wir das alles gerne für Sie!

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Liegt Ihre Wohnung in einem angespannten Wohnungsmarkt?

Eigentümer, die darüber nachdenken, Ihre Wohnung zu vermieten, müssen gesetzliche Regelungen beachten. Haben Sie beispielsweise Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt, dürfen Sie einen gesetzlich festgelegten Anteil der aufgewendeten Kosten auf die jährliche Miete umlegen. Zusätzlich begrenzt der Gesetzgeber, um wie viel die monatliche Miete je Quadratmeter Wohnfläche innerhalb einer bestimmten Frist überhaupt steigen darf.

Vielleicht liegt Ihre Wohnung aber auch an einem angespannten Wohnungsmarkt und vor Ort gilt deswegen die Mietpreisbremse. In diesem Fall darf die Miete zu Beginn eines Mietverhältnisses die ortsübliche Vergleichsmiete nur im gesetzlich zulässigen Rahmen übersteigen.

Sie wollen erfahren, ob mit Ihrer Miethöhe alles stimmt?

Unsere erfahrenen Experten:

  • kennen die Gepflogenheiten des örtlichen Immobilienmarkts
  • beraten Sie hinsichtlich des optimalen Mietpreises
  • sagen Ihnen gegebenenfalls, was Sie im Hinblick auf die Mietpreisbremse beachten müssen
  • nennen Ihnen die Unterschiede zwischen Staffelmieten und Indexmieten
  • bieten Ihnen mit unserem Immobilienmanagement ein Rundum-sorglos-Paket an
  • unterstützen Sie unter anderem bei den Nebenkostenabrechnungen
  • sorgen dafür, dass Sie sich bei der Vermietung selbst um nichts mehr kümmern müssen

Wir übernehmen mit Herzblut das Mietmanagement für Sie. Wenn Sie mehr darüber wissen wollen, freuen wir uns, wenn Sie dazu entsprechende Informationen bei uns anfordern.

Gerne können Sie uns aber auch einfach anrufen oder eine E-Mail schreiben, um ein Termin für ein persönliches Gespräch mit uns zu vereinbaren.

Häufige Fragen zu Mietpreisen für Wohnungen in Leverkusen

Wie hoch ist die ortsübliche Miete für Wohnungen in Leverkusen?

Die ortsübliche Miete hängt in Leverkusen stark von der Lage ab: In einfachen Lagen liegt sie deutlich niedriger, in mittleren und guten Lagen spürbar höher, in Top-Lagen am höchsten. Eine belastbare Orientierung geben der örtliche Mietspiegel und die ortsübliche Vergleichsmiete; bei Erstvermietung nach Sanierung sind je nach Ausstattung spürbare Aufschläge möglich.

Wir bei Finestep Immobilien GmbH kennen die aktuellen Vergleichsmieten und ermitteln den optimalen Mietpreis für Ihre konkrete Wohnung — kostenfrei und auf Wunsch schriftlich dokumentiert.

Gilt die Mietpreisbremse in Leverkusen?

Die Mietpreisbremse gilt in Bayern in Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt — das legt die bayerische Mieterschutzverordnung fest und wird regelmäßig aktualisiert. Bei Wiedervermietung darf die ortsübliche Vergleichsmiete dann nur im gesetzlich zulässigen Rahmen überschritten werden.

Ausnahmen: eine erstmalige Vermietung nach dem gesetzlich maßgeblichen Stichtag, umfassende Modernisierung, vorherige Miete bereits über der Grenze. Wir von Finestep Immobilien GmbH prüfen für Ihre Adresse die aktuelle Rechtslage.

Was ist der Unterschied zwischen Staffel- und Indexmiete in Leverkusen?

Staffelmiete: feste, im Voraus vereinbarte Mieterhöhungen zu festgelegten Zeitpunkten. Indexmiete: jährliche Anpassung an den Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamts.

Staffelmieten geben Vermietern Planungssicherheit, Indexmieten passen sich automatisch an die Inflation an. Bei uns von Finestep Immobilien GmbH empfehlen wir je nach Marktsituation und Ihren Zielen die passende Variante.

Wie kann ich nach Modernisierung die Miete in Leverkusen erhöhen?

Nach Modernisierung darf ein gesetzlich festgelegter Anteil der Modernisierungskosten auf die Jahresmiete umgelegt werden. Zusätzlich begrenzt der Gesetzgeber, um wie viel die Miete je Quadratmeter Wohnfläche innerhalb einer bestimmten Frist überhaupt steigen darf — bei niedriger Ausgangsmiete fällt diese Grenze noch strenger aus.

Wichtig: Die Modernisierungsankündigung muss schriftlich, fristgerecht und detailliert begründet erfolgen. Unsere Mitarbeiter von Finestep Immobilien GmbH bereiten die Ankündigungen rechtssicher vor.

Was passiert bei Mietnachforderung in Leverkusen?

Mieter können bei Verstoß gegen die Mietpreisbremse die Differenz zur zulässigen Miete zurückfordern — rückwirkend im gesetzlich vorgesehenen Rahmen. Bei vorsätzlich überhöhter Miete drohen zusätzlich Bußgelder.

Wir bei Finestep Immobilien GmbH prüfen vor jeder Vermietung die rechtlich zulässige Miethöhe und dokumentieren die Berechnung — das schützt Sie vor späteren Forderungen.

Wie oft kann ich die Miete im Bestandsmietverhältnis in Leverkusen erhöhen?

Im Bestandsmietverhältnis gelten gesetzliche Fristen und Grenzen: Erhöhungen sind nur in bestimmten Abständen und bis zur sogenannten Kappungsgrenze zulässig. In Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt greift eine strengere Kappungsgrenze.

Voraussetzung: Vergleich mit ortsüblicher Vergleichsmiete und schriftliche Begründung. In unserem Team bei Finestep Immobilien GmbH erstellen wir auf Wunsch die rechtssicheren Mieterhöhungs-Schreiben.

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