Maklerprovision beim Gewerbekauf – Verhandlungssache, erfolgsabhängig

Bei Gewerbe keine gesetzlich geregelte Provision

Anders als bei Wohnimmobilien gibt es bei Gewerbe keine gesetzlich festgelegte Provisionshöhe und kein Bestellerprinzip. Die Konditionen werden frei verhandelt — Höhe, Aufteilung zwischen Käufer und Verkäufer, Sonderleistungen, Erfolgsabhängigkeit. Wir vereinbaren die Konditionen vor Suchstart schriftlich, damit für alle Beteiligten Klarheit herrscht.

Üblich ist erfolgsabhängige Vergütung: keine Provision ohne unterschriebenen Notarvertrag.

Provisions-Aufstellung am Schreibtisch Konditionenvereinbarung im Beratungsgespräch

Übliche Provisionsrahmen

ObjektartCharakter der VereinbarungAufteilung
BüroStandardsatz, wenig SpielraumHäufig hälftig zwischen Käufer und Verkäufer
PraxisStandardsatz, Zusatzaufwand für KV-FragenVerhandlungssache, oft Käuferseite
LadenlokalStandardsatzHäufig hälftig oder Verkäuferseite
GastronomieHöher wegen kleinerem KäuferkreisHäufig Käuferseite
HotelIndividuell, oft gestaffelt nach VolumenVerhandlungssache
Halle / LogistikStandardsatzHäufig hälftig

Anders als bei Wohnimmobilien gibt es im Gewerbebereich keine gesetzliche Teilungspflicht: Höhe und Verteilung sind frei verhandelbar und werden vor der Beauftragung schriftlich festgelegt. Grundregel ist, dass der Satz mit dem Aufwand steigt — je enger der Käuferkreis und je länger die Suche, desto höher.

Passende Angebote erhalten

Hinterlegen Sie Ihre Suchkriterien — wir informieren Sie, sobald passende Objekte verfügbar sind.

Zum Suchauftrag

Was die Provisionshöhe beeinflusst

  • Vermarktungs- und Suchaufwand – Off-Market-Suche ist aufwändiger als bei einfacher Inserats-Vermittlung.
  • Sonderleistungen – Koordination von Due-Diligence-Spezialisten, Verhandlungsdrohung-Beratung.
  • Objektgröße – bei großen Investments oft prozentual gestaffelt mit Mindest-Pauschale.
  • Diskretions-Anforderungen – Off-Market-Suche mit höherer Vertraulichkeit ist aufwändiger.
  • Verhandlungs-Komplexität – Bestandsmieter, Genehmigungen, Sonderklauseln.

Wann wird gezahlt

Bei erfolgsabhängiger Vergütung wird die Provision mit dem Notarvertrag fällig — nicht früher. Bewertung, Marktrecherche, Besichtigungen, Verhandlungsvorbereitung sind in der erfolgsabhängigen Vergütung enthalten. Externe Kosten (Anwalt, Architekt, Energieberater) trägt der Käufer separat — diese werden vorab transparent benannt.

Erfolgsbesprechung nach Notartermin

Häufige Fragen zur Maklerprovision in Leverkusen

Gilt das Bestellerprinzip bei Gewerbe?

Nein. Das Bestellerprinzip gilt nur bei Wohnimmobilien. Bei Gewerbe ist die Provisionsaufteilung frei verhandelbar.

Wann ist die Provision fällig?

Mit Unterzeichnung des Notarvertrags. Wenn kein Vertrag zustande kommt: keine Provision.

Sind die Konditionen verhandelbar?

Ja. Wir richten uns nach Objektgröße, Suchaufwand und Sonderleistungen. Konditionen vor Suchstart schriftlich.

Was, wenn der Verkäufer die Provision allein trägt?

Bei vielen Off-Market-Verkäufern üblich. Wir klären vor Suchstart, welche Konstellation gilt.

Welche Kosten sind nicht in der Provision enthalten?

Externe Spezialisten stehen außerhalb der Provision: Anwalt, Architekt, Energieberater, Steuerberater und Gutachter rechnen direkt mit Ihnen ab. Der Umfang hängt an Objektgröße und Prüftiefe und kann bei einer vollständigen Due Diligence erheblich werden.

Wir bei Finestep Immobilien GmbH benennen diese Positionen vorab und stimmen mit Ihnen ab, welche Prüfungen für Ihr Objekt wirklich nötig sind — Sie sollen wissen, was auf Sie zukommt, bevor der erste Berater beauftragt wird.

Gerne für Sie da

Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen, vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

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Finestep Immobilien GmbH

Humboldtstraße 8
81543 München