Maklerprovision beim Gewerbekauf – Verhandlungssache, erfolgsabhängig
Bei Gewerbe keine gesetzlich geregelte Provision
Anders als bei Wohnimmobilien gibt es bei Gewerbe keine gesetzlich festgelegte Provisionshöhe und kein Bestellerprinzip. Die Konditionen werden frei verhandelt — Höhe, Aufteilung zwischen Käufer und Verkäufer, Sonderleistungen, Erfolgsabhängigkeit. Wir vereinbaren die Konditionen vor Suchstart schriftlich, damit für alle Beteiligten Klarheit herrscht.
Üblich ist erfolgsabhängige Vergütung: keine Provision ohne unterschriebenen Notarvertrag.
Übliche Provisionsrahmen
| Objektart | Charakter der Vereinbarung | Aufteilung |
|---|---|---|
| Büro | Standardsatz, wenig Spielraum | Häufig hälftig zwischen Käufer und Verkäufer |
| Praxis | Standardsatz, Zusatzaufwand für KV-Fragen | Verhandlungssache, oft Käuferseite |
| Ladenlokal | Standardsatz | Häufig hälftig oder Verkäuferseite |
| Gastronomie | Höher wegen kleinerem Käuferkreis | Häufig Käuferseite |
| Hotel | Individuell, oft gestaffelt nach Volumen | Verhandlungssache |
| Halle / Logistik | Standardsatz | Häufig hälftig |
Anders als bei Wohnimmobilien gibt es im Gewerbebereich keine gesetzliche Teilungspflicht: Höhe und Verteilung sind frei verhandelbar und werden vor der Beauftragung schriftlich festgelegt. Grundregel ist, dass der Satz mit dem Aufwand steigt — je enger der Käuferkreis und je länger die Suche, desto höher.
Passende Angebote erhalten
Hinterlegen Sie Ihre Suchkriterien — wir informieren Sie, sobald passende Objekte verfügbar sind.
Was die Provisionshöhe beeinflusst
- Vermarktungs- und Suchaufwand – Off-Market-Suche ist aufwändiger als bei einfacher Inserats-Vermittlung.
- Sonderleistungen – Koordination von Due-Diligence-Spezialisten, Verhandlungsdrohung-Beratung.
- Objektgröße – bei großen Investments oft prozentual gestaffelt mit Mindest-Pauschale.
- Diskretions-Anforderungen – Off-Market-Suche mit höherer Vertraulichkeit ist aufwändiger.
- Verhandlungs-Komplexität – Bestandsmieter, Genehmigungen, Sonderklauseln.
Wann wird gezahlt
Bei erfolgsabhängiger Vergütung wird die Provision mit dem Notarvertrag fällig — nicht früher. Bewertung, Marktrecherche, Besichtigungen, Verhandlungsvorbereitung sind in der erfolgsabhängigen Vergütung enthalten. Externe Kosten (Anwalt, Architekt, Energieberater) trägt der Käufer separat — diese werden vorab transparent benannt.
Häufige Fragen zur Maklerprovision in Leverkusen
Gilt das Bestellerprinzip bei Gewerbe?
Nein. Das Bestellerprinzip gilt nur bei Wohnimmobilien. Bei Gewerbe ist die Provisionsaufteilung frei verhandelbar.
Wann ist die Provision fällig?
Mit Unterzeichnung des Notarvertrags. Wenn kein Vertrag zustande kommt: keine Provision.
Sind die Konditionen verhandelbar?
Ja. Wir richten uns nach Objektgröße, Suchaufwand und Sonderleistungen. Konditionen vor Suchstart schriftlich.
Was, wenn der Verkäufer die Provision allein trägt?
Bei vielen Off-Market-Verkäufern üblich. Wir klären vor Suchstart, welche Konstellation gilt.
Welche Kosten sind nicht in der Provision enthalten?
Externe Spezialisten stehen außerhalb der Provision: Anwalt, Architekt, Energieberater, Steuerberater und Gutachter rechnen direkt mit Ihnen ab. Der Umfang hängt an Objektgröße und Prüftiefe und kann bei einer vollständigen Due Diligence erheblich werden.
Wir bei Finestep Immobilien GmbH benennen diese Positionen vorab und stimmen mit Ihnen ab, welche Prüfungen für Ihr Objekt wirklich nötig sind — Sie sollen wissen, was auf Sie zukommt, bevor der erste Berater beauftragt wird.