Grundstücksverpachtung nach einer Scheidung

Die Option für alle, die auch nach der Trennung noch auf einen gemeinsamen Nenner kommen

Haben Sie sich kürzlich scheiden lassen? Dann müssen Sie Ihr Grundstück nicht zwangsläufig verkaufen, falls Sie es momentan nicht benötigen. Besonders, wenn Sie es später einmal an Ihre Kinder vererben möchten, kommt eine Vermietung oder eine Verpachtung in Frage. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass Sie auch nach der Scheidung noch – zumindest in dieser Hinsicht – gemeinsam an einem Strang ziehen. Durch die Vermietung oder Verpachtung lassen sich Einnahmen erzielen, die dann geteilt werden. Klingen diese Optionen gut für Sie? Dann müssen Sie sich zunächst erst einmal dafür entscheiden, ob Sie Ihr Grundstück vermieten oder verpachten wollen.

Bei der Grundstücksvermietung zahlt Ihnen der Mieter monatlich eine Miete für den Gebrauch. Er hat aber beispielsweise kein Recht dazu, auf Ihrem Grundstück Obst und Gemüse anzubauen.

Bei der Verpachtung erlauben Sie dem Pächter, die Fläche zu bewirtschaften. Das heißt, er darf Obst und Gemüse anbauen, es verkaufen und dadurch Gewinne erzielen. Die Verpachtung ist auch möglich, wenn es sich um ein bebautes Grundstück handelt. Sie können also beispielsweise ein Grundstück verpachten, auf dem sich ein Restaurant befindet und bieten dem Pächter somit die Möglichkeit sowohl das Grundstück als auch das Restaurant sowie damit verbundenes Inventar zu nutzen.

Paar bespricht Wohnungsverkauf auf einem Sofa

Vermietung oder Verpachtung? Wir beraten Sie gerne!

Wenn Sie mit uns vermieten oder verpachten wollen und nicht wissen, was für Sie lohnender ist, sprechen Sie uns gerne an! Wir nennen Ihnen nicht nur die Vor- und Nachteile beider Optionen, sondern wissen auch ganz genau, welche Option sich für Sie am meisten rentiert. Darüber hinaus unterstützen wir Sie aber auch bei zahlreichen weiteren Schritten, wenn Sie uns mit der Vermietung oder der Verpachtung Ihres Grundstücks beauftragen. Diese nennen wir Ihnen im Folgenden:

  • Mietpreisfestlegung
  • Vermarktung
  • Mieter- oder Pächtersuche
  • Bonitätsprüfung des Miet- oder Pachtinteressenten
  • usw.

Bei der Mietpreis- oder Pachtzinsfestlegung berücksichtigen wir auch, ob es sich bei Ihrem Grundstück um bereits bebautes Land, um Bauerwartungsland oder um eine Ackerfläche handelt, da für diese Grundstücksarten unterschiedliche Mietpreise bzw. Pachtzinsen verlangt werden können.

Melden Sie sich bei uns, wenn wir Sie bei der Vermietung oder Verpachtung Ihres Grundstücks unterstützen können!

Zwei Eheringe auf einem Tisch vor einem Paar im Hintergrund Nachdenkliche Person mit Ehering im Vordergrund

Unsere Makler finden häufig auch für Streithähne eine Lösung

Sollte sich herausstellen, dass Sie sich wider Erwarten doch nicht auf die gemeinsame Vermietung oder Verpachtung einigen können, beraten unsere Makler Sie gerne über weitere Optionen wie eine Realteilung oder eine ideelle Teilung Ihres Grundstücks und wägen die Vor- und Nachteile dieser Aufteilungsarten gemeinsam mit Ihnen ab.

Nehmen Sie gerne auch Kontakt zu uns auf, wenn Sie sich noch nicht im Klaren darüber sind, ob Sie Ihr Grundstück vermieten, verpachten oder verkaufen wollen.

Wir beraten Sie gerne.

Häufige Fragen zur Grundstücksverpachtung nach einer Scheidung in Leverkusen

Können wir unser Grundstück nach der Scheidung gemeinsam verpachten?

Ja, solange Sie beide im Grundbuch stehen und sich in dieser einen Sache einig sind. Der Pachtvertrag wird von beiden unterschrieben, und beide bleiben gegenüber dem Pächter in der Pflicht. Wo das trägt, ist die Verpachtung oft die ruhigere Lösung als ein Verkauf unter Zeitdruck – Finestep Immobilien GmbH klärt vorab mit Ihnen, welche Absprachen dafür schriftlich festgehalten werden sollten.

Vermieten oder verpachten – was passt nach einer Trennung besser?

Das entscheidet die Fläche, nicht die Trennung. Ein Mieter darf das Grundstück nur nutzen, ein Pächter darf es bewirtschaften und die Erträge behalten – deshalb wird Ackerland verpachtet und ein Stellplatz vermietet. Finestep Immobilien GmbH ordnet für Ihr Grundstück in Leverkusen und Umgebung ein, welche Vertragsform in Frage kommt.

Wem stehen die Pachteinnahmen nach der Scheidung zu?

In der Regel beiden, entsprechend den Eigentumsanteilen im Grundbuch. Halten Sie im Vertrag fest, auf welches Konto der Pachtzins fließt und wie er aufgeteilt wird – das erspart die Diskussion nach der ersten Zahlung. Zur steuerlichen Behandlung der Einnahmen fragen Sie Ihren Steuerberater; Finestep Immobilien GmbH berät dazu nicht.

Was können wir tun, wenn wir uns über die Verpachtung nicht einigen?

Dann bleiben die Teilungswege: Bei einer Realteilung wird das Grundstück tatsächlich aufgeteilt, sofern Zuschnitt und Baurecht das hergeben; bei einer ideellen Teilung bleibt die Fläche ganz und nur die Anteile werden geregelt. Führt beides nicht weiter, kommt der Verkauf in Betracht. Finestep Immobilien GmbH legt Ihnen die Möglichkeiten mit ihren Vor- und Nachteilen nebeneinander.

Müssen wir das Grundstück nach der Scheidung verkaufen?

Nein. Ein Verkauf ist eine Option, keine Pflicht – gerade wenn die Fläche später einmal an die Kinder gehen soll, spricht viel dafür, sie im Familienbesitz zu halten und bis dahin Erträge daraus zu ziehen. Bevor Sie entscheiden, sollten Sie den Wert kennen: Finestep Immobilien GmbH ermittelt ihn für Sie und zeigt, was Verpachtung und Verkauf jeweils bedeuten.

Gerne für Sie da

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