Gesetzliche Regelungen zur Maklerprovision
Verkäufer und Käufer teilen sich die Kosten
Für Privatverkäufer und Käufer von Einfamilienhäusern und Wohnungen gilt bundesweit einheitlich, dass sich beide die Maklercourtage teilen. Als Makler verstehen wir uns als Vermittler zwischen beiden Parteien und setzen uns gleichermaßen für die Belange des Verkäufers als auch des Käufers ein. Daher ist es nur fair, dass die Maklerprovision aufgeteilt wird.
Welche konkreten Vereinbarungen können getroffen werden?
In der Regel übernehmen Verkäufer und Käufer je die Hälfte der Kosten. Ausnahmen sind allerdings möglich. Wir stellen Ihnen die verschiedenen Varianten vor:
- Als Makler werden wir sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig (Doppelvertrag), sodass beide Parteien je die Hälfte der Maklerprovision zahlen.
- Eine Partei, in der Regel der Verkäufer, beauftragt uns als Makler und zahlt zunächst die volle Provision. Später wird im Kaufvertrag mit dem Käufer vereinbart, dass dieser einen Teil der Maklerprovision übernimmt. Allerdings muss der Auftraggeber dabei immer mindestens die Hälfte der Maklergebühren selbst tragen.
- Verkäufer oder Käufer können als Auftraggeber auf eigenen Wunsch die volle Provision übernehmen.
Maklervertrag in Schriftform
Von uns immer schon praktiziert, aber nun amtlich: Ein Maklervertrag, der den Verkauf eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung zum Inhalt hat, bedarf nun der Textform (beispielsweise E-Mail). Eine mündliche Vereinbarung oder ein Handschlag reichen nicht aus, um einen wirksamen Maklervertrag zu begründen.
Ihre Vorteile, wenn Sie uns als Verkäufer beauftragen
Beauftragen Sie uns mit dem Immobilienverkauf und profitieren Sie von unseren umfassenden Leistungen, die die Maklerprovision in jedem Fall wert sind:
- Wir kennen uns optimal mit dem gesamten Verkaufsprozess aus und übernehmen alle anfallenden Aufgaben.
- Wir wissen, welche Dokumente für den Immobilienverkauf benötigt werden und können Ihnen diese zeitnah besorgen.
- Mit unserer ausgeprägten Marktkenntnis setzen wir einen angemessenen Preis an.
- In unserer Datenbank haben wir viele vorgemerkte Kaufinteressenten, was den gesamten Verkaufsprozess abkürzen kann.
- Mit unseren bewährten und innovativen Vermarktungsmaßnahmen machen wir Ihren Immobilienverkauf bekannt.
- Bei uns erhalten Sie Rechtssicherheit und profitieren von einer reibungslosen Vertragsabwicklung.
- Wir verkaufen Immobilien schnell und zu einem zufriedenstellenden Preis.
Daher freuen wir uns, wenn Sie Ihre Immobilie mit uns verkaufen.
Möchten Sie mehr über die Regelungen zur Maklercourtage erfahren? Dann beraten wir Sie gerne – natürlich völlig unverbindlich und kostenlos. Oder möchten Sie uns gleich mit dem Immobilienverkauf beauftragen? Auch dann freuen wir uns, wenn Sie Kontakt zu uns aufnehmen.
Häufige Fragen zur Maklerprovision für Verkäufer in Leverkusen
Wie hoch ist die Maklerprovision in Leverkusen?
Marktüblich sind in Bayern 7,14 Prozent inklusive Umsatzsteuer, geteilt auf beide Seiten — also 3,57 Prozent je Partei. Die Gesamtprovision wird vor dem Auftrag schriftlich vereinbart und ist regional unterschiedlich. Gesetzlich festgelegt ist bei Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen nicht die Höhe, sondern die Aufteilung zwischen Verkäufer und Käufer.
Den konkreten Betrag rechnen wir Ihnen vorab transparent vor, bevor Sie sich binden. Bei uns von Finestep Immobilien GmbH steht der vereinbarte Satz schriftlich im Maklervertrag — Sie wissen also vor der Beauftragung genau, was auf Sie zukommt.
Wann zahle ich die Maklerprovision in Leverkusen?
Fälligkeit: nach Beurkundung des notariellen Kaufvertrags. Vor dem Notartermin entstehen keine Kosten — auch nicht bei:
- Wertermittlung
- Erstellung des Exposés
- Inseraten in Portalen
- Besichtigungsterminen
- Verhandlungen mit Interessenten
Provision wird nur bei erfolgreicher Vermittlung fällig.
Was ist das Bestellerprinzip in Leverkusen?
Für Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen gilt: Käufer und Verkäufer teilen sich die Provision je zur Hälfte. Beauftragt der Verkäufer den Makler, darf er höchstens die Hälfte der vereinbarten Provision an den Käufer weitergeben — den Rest trägt er selbst.
Vor dem Bestellerprinzip trug häufig der Käufer allein die volle Provision. Wir bei Finestep Immobilien GmbH halten die Aufteilung von Anfang an schriftlich fest, damit beide Seiten wissen, woran sie sind.
Kann ich die Provision in Leverkusen verhandeln?
Grundsätzlich ja, aber:
- Bei Standard-Immobilien: wenig Verhandlungsspielraum
- Bei wertvollen Objekten: oft mehr Verhandlungsspielraum
- Bei mehreren Objekten: Mengenrabatt verhandelbar
Bei uns von Finestep Immobilien GmbH sprechen wir transparent über Provisionen — der Wert unserer Leistung steht im Vordergrund.
Welche Leistungen sind in der Provision in Leverkusen enthalten?
Vollständiger Service:
- Wertermittlung und Marktanalyse
- Professionelle Fotos und Exposé
- Inseratschaltung in Portalen
- Käuferqualifizierung
- Persönliche Besichtigungen
- Verhandlungsführung
- Vertragsabwicklung und Notarvermittlung
- Übergabe-Begleitung
Ist die Maklerprovision in Leverkusen steuerlich absetzbar?
Differenziert je nach Verwendung:
- Eigenheim-Verkauf: nicht absetzbar
- Vermietete Immobilie: als Werbungskosten absetzbar
- Berufsbedingter Umzug: als Umzugskosten absetzbar
- Ehe/Erbschaft: teilweise absetzbar
Im Zweifel den Steuerberater fragen — wir bei Finestep Immobilien GmbH empfehlen Spezialisten.
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